Möchten Sie Mitglied werden?

Das Mitmachen ist das Wichtigste bei der Mitgliedschaft In der Mitgliederversammlung des dbv am 8. und 9. April 2011 in der Ev. Akademie Hofgeismar wurde ein neuer Finanzierungsmodus für den dbv beschlossen. Dadurch sollte bei der Mitgliedschaft eine Änderung in der Motivation eingeleitet werden – nämlich hin zu mehr inhaltlichen Aspekten. Mitglied werden bedeutet nicht mehr in erster Linie „Ich bin bereit, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen“, sondern soll primär zum Ausdruck bringen „Ich unterstütze Bonhoeffers Vorstellung einer ’Kirche für andere’, halte seine Betonung des Betens und des Tuns des Gerechten für richtig und möchte bei der Erfüllung der Vereinsaufgaben des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins (dbv) mitwirken“.

Der Vorsitzende des Vereins Karl Martin trug in der Mitgliederversammlung vor: „Die letzte Erhöhung der Mitgliedsbeiträge des dbv hat zu mehreren Austritten geführt. Den Text von zwei Austrittsschreiben habe ich zur Kenntnis genommen. Darin wird u.a. zum Ausdruck gebracht, dass die Höhe der Mitgliedsbeiträge für normale Rentner ein Problem ist und einen der Austrittsgründe darstellt. Dass unsere Mitgliedsbeiträge Menschen, die an sich zu uns gehören wollen, zum Austritt veranlassen, hat mich alarmiert. Durch diesen Impuls nahm ich plötzlich wahr, dass wir uns als dbv gegenwärtig in einer schizophrenen Situation befinden. Der verfassten Kirche werfen wir vor, dass sie die Zugehörigkeit zur Kirche als Glaubensgemeinschaft an einen Zwangsmitgliedsbeitrag bindet. Wir fordern von der Kirche, dass sie die Taufe und damit die Glaubensgemeinschaftszugehörigkeit von solchen Zwangsbeiträgen befreit. Die Frage der Zugehörigkeit zur Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Mitgliedsbeitragspflichten solle auf einer ’zweiten’ Willensbekundung im religionsmündigen Alter basieren, die auf die ’erste’ Willensbekundung bei der Taufe folgt (nicht folgen muss!) und sich in Freiwilligkeit vollzieht. Was wir – wie kurz angedeutet – von der Kirche erwarten, praktizieren wir jedoch nicht selbst. Auch wir binden – genauso wie die Kirche – die Mitgliedschaft an die Zahlung eines Pflichtbeitrages. Da wir jedoch ein Teil von Kirche sind, sollte sich das Wesen von Kirche auch in unseren Vereinsstrukturen widerspiegeln. Was wir von der verfassten Kirche erwarten, müssen wir zuerst einmal selbst übernehmen. Wir können auf diese Weise Schritte für den neuen Weg erkunden und erste Erfahrungen mit dem Modell sammeln, von dem wir hoffen, dass es einmal in die Gesamtstruktur der verfassten Kirche Eingang findet. Die Übertragung der zukünftigen Kirchenstruktur auf unseren Verein würde bedeuten, dass wir die Mitgliedschaft nicht mehr an einen Pflichtbeitrag binden, vielmehr die Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrags dem einzelnen Mitglied und seiner freien Entscheidung überlassen.“

In der Diskussion des Vorschlags, den Finanzierungsmodus des dbv auf freiwillige Mitgliedsbeiträge umzustellen, schälten sich drei große Vorteile heraus: Niemand muss mehr wegen Geldfragen aus dem Verein austreten. Jeder kann seinen Mitgliedsbeitrag (immer wieder) seinen finanziellen Möglichkeiten anpassen. Der Zugang zum Verein für Neumitglieder wird erleichtert. Dies ist gerade jetzt ein Vorteil, wo wir auf jüngere Interessenten zugehen wollen und anfangen, das Vereinsleben mit der Gründung von Regionalgruppen zu erweitern. Menschen, die unseren Verein kennenlernen möchten, werden sich eher für eine Mitgliedschaft entscheiden, wenn sie die Höhe des Mitgliedsbeitrags selbst festlegen können. Wenn es gut läuft, wird sich so die Zahl der Vereinsmitglieder erhöhen und damit die Zahl derer, die im Verein mitberaten, mitbestimmen und mitentscheiden können. Die Umstellung des Finanzierungsmodus des dbv auf freiwillige Mitgliedsbeiträge ist ein praktischer Schritt, um das Gelände einer zukünftigen Kirchenfinanzierung zu erkunden und die Freiwilligkeit der Unterstützung kirchlicher Arbeit einzuüben. Wenn wir mit der Umstellung bei der Vereinsfinanzierung positive Erfahrungen gemacht und positive Lernschritte ausgelöst haben, werden wir umso glaubhafter eine Finanzierungsumstellung für die Gesamtkirche fordern können. Verwiesen sei auf den Beitrag von Karl Martin, Umstellung des Finanzierungsmodus des dbv (Verantwortung Nr. 47 / Juni 2011, S. 48f.) und auf die „Geschäftsordnung des dbv - Beitragsregelung – Stand 23. September 2011“ (Verantwortung Nr. 48 / Dez. 2011, S. 55 ).