Bedingungen zur Miete der Tafeln der Wanderausstellung „Dietrich Bonhoeffer“

  1. Gegenstand der Wanderausstellung
    Der Dietrich-Bonhoeffer-Verein zur Förderung christlicher Verantwortung in Kirche und Gesellschaft e. V. (dbv) ist Eigentümer einer Wanderausstellung über Leben und Werk Dietrich Bonhoeffers. Sie besteht aus:
    • 13 nummerierten farbigen Bild- und Texttafeln im Format 100 x 70 cm und
    • 8 farbigen Titeltafeln im Format 100 x 30 cm mit den Nummern der zu ihnen gehörenden Bild- und Texttafeln.
    In den oberen Ecken – bei den Titeltafeln auch in den unteren Ecken – befinden sich Ösen mit einem Durchmesser von 5 mm zum Aufhängen der Tafeln an einer vorhandenen Vorrichtung oder zum Anschrauben an ein Lattengerüst.
  2. Verpackung und Lagerung
    Die Tafeln sind in 2 Kartons verpackt und sind bei der Ev. Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Stuttgart-Weilimdorf, Wormser Str. 23, 70499 Stuttgart eingelagert (Tel. 0711-8873876, E-Mail: ).
  3. Verwaltung der Exponate
    Für die Erstellung von Angeboten, den Abschluss von Mietverträgen, Versand und Rücknahme der Exponate ist zuständig:
    Klaus-Dieter Höflich, Stuttgart
  4. Vermietung der Exponate
    Der dbv vermietet die Tafeln nach Abschluss eines Mietvertrags. Für eine Mietdauer bis zu 14 Tagen einschließlich Hin- und Rücktransport beträgt der Mietpreis 100,00 €. Bei einer Verlängerung der Mietzeit erhöht sich der Mietpreis um 10,00 €/Tag.
  5. Versicherung der Exponate
    Der dbv hat für die Exponate eine Transport- und Ausstellungsversicherung abgeschlossen. Pro Ausstellung werden dem Mieter 30,00 € anteilige Versicherungsprämie berechnet.
  6. Transport
    Für den Transport zum Ausstellungsort und zurück wird in der Regel DHL oder HERMES beauftragt. Ausnahmsweise können die Exponate vom Mieter bei der Ev. Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde abgeholt und am Ende der Mietdauer dort wieder abgegeben werden. Das Transportrisiko trägt der Mieter. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter übergibt die Tafeln an den Transporteur bzw. den Mieter in ordentlich verpacktem Zustand und erhält sie vom Mieter über den Transporteur bzw. direkt in derselben Verpackung in ebenso ordentlichem Zustand zurück.
  7. Ausstellen der Exponate
    Der Mieter verpflichtet sich, die Exponate sorgfältig zu behandeln und an geeigneten Aufhänge-vorrichtungen sicher und vor äußeren Einflüssen geschützt zu befestigen.
  8. Haftung
    Der Mieter haftet für alle Schäden, die auf dem Transport und während der Ausstellung entstehen. soweit sie nicht durch die Transport- und Ausstellungsversicherung gedeckt sind. Schäden an den Exponaten lässt der Vermieter zu Lasten des Mieters von professionellen Fachkräften (Restaurateuren) beheben.
  9. Stornierung
    Im Falle der Stornierung werden keine Stornierungskosten erhoben.
  10. Rücktritt vom Vertrag seitens des Vermieters
    Der Vermieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn die Exponate nach der getroffenen Vereinbarung einen Schaden erlitten haben und dieser bis zum vereinbarten Beginn der Vermietung nicht behoben werden kann.